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=[KsK]= Podracer

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Sonntag, 26. April 2009, 19:47

25€ für einen leeren Karton

Ich hau mich echt wieder weg.... :lol:

Wie kann das sein das Leute mit sowas durchkommen?

Hier versteigert einer mit ner schwammigen Beschreibung einen leeren Grafikkartenkarton für geschlagene 25,71€ !!!

Schaut mal >>HIER<<

=[KsK]= sp33dkill

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Sonntag, 26. April 2009, 19:53

Lööölz :lol:

Nun ja. Ich mußte auch erst 3 mal die Artikelbeschreibung lesen, bis ich erkannt habe das er tatsächlich nur den Karton verkaufen wollte.
Der Käufer rechnet wohl mit der GK ... :zzz:

Siehe hier in seiner Beschreibung: Lieferumfang:
Nur Gainward GTX 280 OVP
Wenn er nun die Grafikkarte mit OVP verkaufen wollte, würde er den Lieferumfang genauso beschreiben.
Geschickt gemacht, 26 Eur verdient und ne schlechte Bewertung im Anmarsch.


Gruß, Andy

=[KsK]= vsherbert

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3

Sonntag, 26. April 2009, 19:56

* :Bloed2: :10Anim-Hauplatt:

geh mal davon aus Andy

=[KsK]= sp33dkill

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Sonntag, 26. April 2009, 20:00

Hey Herbert..
Du kannst ja doch was anderes schreiben als .. voll Geil :lol: :lol:

=[KsK]= M4verick

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Sonntag, 26. April 2009, 20:05

Zitat

Wer auf diesen Artikel bietet erklärt sich einverstanden auf:
keine Garantie
keine Rücknahme
kein Umtausch
und die Angebotsbeschreibung ordentlich gelesen zu haben.

:lol:

und nachträglich hinzugefügt was OVP heißt... :10Anim-Hauplatt:
MfG Jonas

=[KsK]= xerZes

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Dienstag, 28. April 2009, 11:44

Der wird wohl eine grafikkarte liefern müssen.

Die hautpeigenschaften beziehen sich nicht auf den kaufgegenstand. Erbbeschreibt hauptsächlich den nicht mehr vorhandenen inhalt der Verpackung. Dieser ist aber nicht Verkaufsgegenstand und auch nicht vertragssache.

Meine Meinung

Die 25 wird er wohl bekommen weil es sich für die andere Vertragspartei nicht lohnt einen Anwalt einzuschalten. Aber der Angebotstext könnte als Täuschung oder ähnliches vor gericht angefochten werden.

Die Schriftgrösse des hauptgegenstandes nämlich des kartons ist unverhältnismaäßig und vermittelt bei Privat personen (B2C und B2B) einen anderen Eindruck.
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Dienstag, 28. April 2009, 13:03

Ziemlich zweideutig ist es ja sowieso.

Und OVP kann nicht nur heißen Originalverpackung, meines wissens sogar original verpackt.

In diesem Falle würde es denn nun heißen GTX 280 Original verpackt.

Ist aber Lachs, der Verkäufer will täuschen (Betrügen ?)

Wenn die sich nachher nicht einigen gibs ne schlechte Bewertung vom Käufer und der Verkäufer ist 26 Eur "reicher" Was für ein Horst :10Anim-Hauplatt:

Gruß, Andy

=[KsK]= Podracer

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8

Dienstag, 28. April 2009, 15:50

Genau Andy, deswegen hab ich den Kartonverkäufer auch mal angeschrieben.
Hab ihm zu verstehen gegeben das das ne sauerei ist und das OVP auch orginalverpackt heißen kann.
Das kam zurück, der scheint das also normal zu finden so viel Kohle für einen Karton nehmen zu können:

Zitat

http://www.edv-abkuerzungen.de/index.php?query=OVP

wie Sie hier lesen können steht es klipp und klar da.
Und ausserdem wurde in meinem Angebot unten der Begriff OVP nochmals erklärt


Ich hab ne Rechtschutz,ICH würde den verknacken!

Da wäre der bei mir genau richtig.
Beobachte den weiter ob der noch mehr solche Sachen dreht.
Wenn ja,dann verpfeif ich den.

=[KsK]= xerZes

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Dienstag, 28. April 2009, 17:06

ja hat er unten erklärt OVP 2 tage bevor das gebot ausläuft...

Hmm also eindeutig und zwielichtig ist es schon.....
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10

Dienstag, 28. April 2009, 17:57

@Poddy.
Du hast ne Rechtsschutz ?!
Dann tu mir den gefallen und beobachte den Typen (willst du ja sowieso) und wenn der so eine Sch.... noch mal verkauft, schlag zu und ersteigere du den Artikel :lol: :lol:

Kannst vielleicht ja sogar Gewinn rausschlagen bei der Pfeife.
Der ist nachher ganz klein mit Hut wenn ein schöner Brief vom Anwalt kommt :lol:

Gruß, Andy

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